Nein, die Durchsetzungsinitiative (DSI) setzt nicht die Ausschaffungsinitiative durch. Die DSI listet wesentlich mehr Straftatbestände auf und verlangt die Ausschaffung auch für Bagatellen. Beispiel: Eine Mutter ohne Schweizer Pass, seit der Scheidung von Sozialhilfe abhängig. Ihr Sohn erhält vom Götti ein Velo geschenkt, Wert 500 Franken. Sie weiss nicht, dass sie dies der Behörde melden muss. Diese merkt es und zeigt die Mutter an. Sie wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und wegen Sozialmissbrauchs direkt ausgeschafft, wenn die DSI angenommen wird.
Die SVP Schweiz schreibt zur DSI: «Diese neue Volksinitiative umfasst besonders schwere Delikte, die zu einer sofortigen automatischen Ausschaffung führen. Bei Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen, soll es zu einer Ausschaffung kommen, wenn der entsprechende Täter bereits vorbestraft war. » Hat die Mutter in unserem Beispiel ein schweres Delikt begangen, gefährdet sie die öffentliche Ordnung?
Ohne Wenn und Aber haben sich Ausländer und Schweizer an die Gesetze und Verordnungen zu halten. Dabei strafen unsere Gerichte auch unter Achtung der in der Bundesverfassung verankerten Verhältnismässigkeit (Art. 5). Bei einem Ja zur DSI müssen Ausländer mit einer zusätzlichen Strafe, der Ausschaffung, rechnen. Die Gerichte haben keinen Ermessensspielraum, das Gebot der Verhältnismässigkeit wird durch die DSI aufgehoben. Beim Ausweisungsentscheid darf keine Prüfung des Einzelfalls stattfinden. Statt eines strengen gerichtlichen Verfahrens greift also ein politischer Automatismus, wie wir es aus finsteren Regimes kennen. Das widerspricht dem Gleichheits- und Diskriminierungsgebot der Bundesverfassung (Art. 8). Die DSI zielt damit auch auf die über 95% der Ausländer, die bei uns gut integriert sind, die mit uns arbeiten, die Steuern und AHV-Beiträge bezahlen.
Als Schweizer leben wir in der Gewissheit, dass unsere Überschreitungen von den Gerichten nach der Verhältnismässigkeit beurteilt werden. Ausländer aber werden unabhängig vom Strafmass ausgeschafft. Spätestens wenn eine Führungskraft ausgewiesen wird, weil sie (z. B.) den Studienaufenthalt ihrer Tochter im Ausland nicht gemeldet und während dieser Zeit zu Unrecht Ausbildungszulagen erhalten hat (Sozialmissbrauch), wird klar, dass die DSI sehr wohl etwas mit der Wirtschaft zu tun hat. Die Umsetzung der DSI bedeutet für ausländische Arbeitskräfte eine weitere Rechtsunsicherheit. Sie, auf die wir in den Unternehmen und an den Universitäten angewiesen sind, werden sich überlegen, ob es sich lohnt, in der Schweiz zu arbeiten, da sie das Rechtssystem nicht einschätzen können.
Die SVP Schweiz forderte zu Recht die Konkordanz im Bundesrat. Konkordanz beschränkt sich jedoch nicht auf die Regierung. Sie bedeutet das möglichst einvernehmliche Zusammenleben und -wirken der unterschiedlichen Interessengruppen im ganzen Land. Damit dies gelingt, bedarf es der Kompromisse, eine Fähigkeit, die die Schweiz zur heutigen Stärke gebracht hat. Die DSI gefährdet die Konkordanz. Sie macht alle Ausländerinnen und Ausländer zu «Gästen», die sich immer «anständig» zu benehmen haben und keine Fehler machen dürfen. Das widerspricht jeder Fairness. Und es widerspricht auch dem, was wir in der Stämpfli Gruppe leben: allen Menschen, gleichgültig wer sie sind und woher sie kommen, auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Als Bürger und Unternehmer erachte ich die DSI als menschenverachtend.
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Schön, dass er in der BZ erschienen ist.
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Du hast es auf den Punkt gebracht. Treffender kann man es nicht formulieren. Danke für dein Engagement!
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Nicht kennen des Gesetzes schützt vor Strafe nicht. Hart durchgreifende Richter, strenge Strafen? Vielleicht bei Rasern und Töfflibuebe. Ansonsten Kuscheljustiz und Sondersettings. Etwas gar bemüht gesucht, die Tränendrüsengeschichte mit dem Fahrrad.
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Wenn Sie sich als Kenner der Materie ausgeben, sollten Sie nicht nur behaupten, sondern konkrete Beispiele zur „Kuscheljustiz“ bringen.
Die „Tränendüsengeschichte“ ist ein echtes Beispiel aus Basel, das von Juristen bestätigt ist. Sozialmissbrauch führt zur direkten Ausschaffung. Ein solcher beginnt mit einem Betrag von 300 Franken.
Weitere Beispiele finden Sie in der Chronik auf der Facebook-Site
https://www.facebook.com/NEINzuDSI oder hier
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Sehr gut geschrieben! Es gibt nur ein klares NEIN zur DSI!!!!!!
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Danke!
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