Das Gesicht – was die Verschleierung mit der Verfassung zu tun hat.

Gesichtsschleier tragende Frauen sind in der Schweiz ein sehr marginales Problem. Dennoch, die Emotionen gehen hoch. Weshalb? Wir schauen Menschen immer zuerst auf das Gesicht. Zumindest intuitiv erkennen wir Sympathie oder Antipathie und beurteilen wir die Befindlichkeit des Gegenübers. Gefühle drücken sich in den Gesichtszügen aus. Das sind Informationen, die wir benötigen, um andere einordnen zu können. Seit der Maskenpflicht erleben wir das jeden Tag.

Der Reiz eines Maskenballs besteht gerade darin, die eigene Identität möglichst lange verborgen zu halten. Ein ähnliches Spiel ist in der Fasnacht kulturell verankert, ein spielerischer Umgang mit einer Verwirrung auf Zeit. Die in Teilen der islamischen Welt gelebte Tradition der teilweisen und vollständigen Gesichtsverschleierung ist kein Spiel, sondern Bestandteil gelebter Religiosität oder Zwang aufgrund religöser Vorgaben. Es ist eine Tradition, die uns fremd ist. Unsere Gesellschaft gründet in der Idee des gleichwertigen und gleichberechtigten Menschen. Wir begegnen uns auf Augenhöhe. Auch wir kennen Machtunterschiede, doch wir reagieren auf sie mit Misstrauen und versuchen sie auszugleichen. Wie stark wir das verinnerlicht haben, zeigt die Begegnung mit unseren Bundesräten, die wir auf der Strasse oder beim Einkauf als Unseresgleichen wahrnehmen. Glaubensgemeinschaften, Staaten und Männer, die ihren Frauen den Schleier vorschreiben, widersprechen unserem Selbstverständnis der Gleichwertigkeit. Es sind Forderungen, die in ihrer Entwicklung hinter unserer zurückliegen. Allerdings: Untersuchungen der Hochschule Luzern zeigen, dass viele Frauen in der Schweiz, die den Schleier tragen, dies freiwillig tun. Das gilt es in einer liberalen Welt grundsätzlich zu akzeptieren.

Das Gesicht ist das Fenster zur Identität. Deshalb ist die Vermummung an Demonstrationen kein Spiel, sondern Ausdruck der Feindseligkeit von Menschen, die nicht erkannt werden wollen. Sie ist Zeichen derer, die Gewalt in Kauf nehmen oder anwenden. Vermummte verletzen die Grundwerte, wonach wir uns alle offen, gleichwertig und gewaltfrei begegnen können. Ein Vermummungsverbot an Demonstrationen ist richtig.

Gesichtsverschleierte Frauen begegnen uns nicht in gewaltbereiter Absicht. Doch in einem freien Land Menschen neben sich zu haben, die man kaum erahnen kann, ist verstörend. Verstörend nicht, weil sie einer anderen Religion angehören, sondern weil wir sie als Menschen nicht erkennen dürfen, indem sie ihre Identität verstecken. Daher ist der Gesichtsschleier in Schulen abzulehnen, und es muss möglich sein, Gesichtsverschleierten eine Leistung zu verweigern: Wer sich in einem Unternehmen oder auf einem Amt vorstellt, wer einkauft oder in einem Spital gepflegt werden will, hat damit zu rechnen, das Gesicht zeigen zu müssen – oder nicht bedient zu werden. 

Hingegen: Eine Frau zu büssen, die in der Burka über den Bundesplatz geht, empfinde ich als beschämend. Um eine wie oben beschriebene Gesichtskontrolle durchzusetzen, braucht es keinen Verfassungsartikel. Einerseits reichen zielgerichtet Gesetze oder Verfügungen, die die Leistungsverweigerung regeln. Andererseits ist es widersinnig, ein völlig marginales Problem mit einem Verfassungsartikel zu bekämpfen; solches lehne ich ab.

Wer eine schleichende Islamisierung befürchtet oder verschleierte Frauen pauschal als unterdrückt betrachtet, soll ihnen unsere Errungenschaften entgegenhalten: Demokratie, Gleichwertigkeit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit. Und nicht Bussen.

Als Kolumne erschienen in der Berner Zeitung, 28.09.2013. Überarbeitet im Januar 2021.

 

Über pstaempfli

Unternehmer mit besonderem Interesse für Unternehmenskultur und Unternehmens- und Verbandskommunikation. Mitinhaber von Stämpfli Gruppe Bern: Auch bei Fokus Bern zu finden:
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